Die bisher bestehenden Regelungen zum Infektionsschutz sind am 2. April 2022 ausgelaufen. Seit dem 3. April gilt die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, laut der es grundsätzlich nur noch Basisschutzmaßnahmen in bestimmten Bereichen gibt. Damit können Vereinsveranstaltungen ohne Zugangsbeschränkungen durchgeführt werden. Jedoch wird im Rahmen der 16. BayIfSMV weiterhin empfohlen, den Mindestabstand zu wahren, in geschlossenen Räumen medizinische Gesichtsmasken zu tragen sowie ggf. freiwillige Hygienekonzepte u. a. für Veranstaltungen zu erstellen (z. B. Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, Maßnahmen zur Vermeidung unnötiger Kontakte).
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