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WAS GIBT´S NEUES?

Bei der Wahl zur „Giftpflanze des Jahres“ kam erstmals eine Art aus der Kategorie „giftige Nahrungspflanze“ zum Zug: der Schlafmohn (Papaver somniferum). Diese ursprünglich in Zentral- und Kleinasien beheimatete, einjährige Pflanze liefert ihre Samenkörner für Semmeln und Kuchen wie auch für die berauschenden Drogen Opium und Morphium. Deren giftigen Alkaloide lassen sich durch Einritzen der unreifen Saatkapseln gewinnen. Sie sind in allen Pflanzenteilen in hohem Maße enthalten – außer in den Samen, die sich in diesen Kapseln befinden. Diese können deshalb sogar von Kindern bedenkenlos verzehrt werden.

Schlafmohn darf ebenso wie Hanf im Garten nicht angebaut werden. Allerdings steht er keinesfalls unter ähnlich rigoroser Kontrolle wie Hanf. Aufmerksame Beobachter finden Schlafmohn nicht nur an Schuttplätzen oder Ackerrändern, sondern auch in einigen Vorgärten oder zwischen den Gemüsebeeten recht häufig. In der Regel nimmt niemand Anstoß daran. Genutzt wird er auch selten – Schlafmohn dient mit seinen leuchtenden Lila- und Rottönen und dem türkisblauen, bewachsten Laub eher als Zierpflanze. Englische oder französische Saatgutkataloge bieten überdies prächtig gefüllt blühende Sorten in allen Farben an.


Ich muss zugeben, auch ich wandle am Rande der Illegalität - denn ich habe vor drei Wochen in ein frei gewordenes Beet Mohn gesät... er ist einfach zu schön!


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Aktuell sinken die Infektionszahlen bayern- und deutschlandweit. Dies bringt Erleichterungen in einigen Bereichen wie Schule, Kultur, Sport oder auch Hotel/Gastronomie. Nach wie vor bestehen bleiben jedoch auch im Rahmen der 12. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung vom 5. März 2021 zusammen mit der Verordnung zur Änderung der 12. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung vom 5. Mai 2021 die Kontaktbeschränkungen zum gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken. Dies hat nach wie vor erhebliche Auswirkungen auf das Vereinsleben unseres Gartenbauvereins. Veranstaltungen, Versammlungen (soweit es sich nicht um durch das Grundgesetz geschützte Versammlungen handelt), Ansammlungen sowie öffentliche Festivitäten sind landesweit untersagt. Damit bleiben Vereinsveranstaltungen, unabhängig von der Inzidenzentwicklung, im Moment nach wie vor verboten.

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Wir sehnen uns alle nach den alten Zeiten...und sind zuversichtlich, daß wir bald wieder gemeinsam Zeit verbringen können!

 
 

Die Großwetterlage in Oberfranken stellt unsere Nerven weiterhin auf die Probe. Nach Schnee Anfang Mai und kurzer Hoffnung auf Frühsommer am Mutterttagswochende ist der Rest des Monats verregnet. Und es soll so weitergehen...

Doch während sich alle Wintergeplagten und Sonnenanbeter, wie ich eine bin, ärgen, freut das prognostizierte Wetter die Natur. Der Grundwasserspiegel ist in den letzten Jahren fast überall stark abgesunken und kann die Feuchtigkeit gut gebrauchen. Auch die trockenheitsgeschädigten Wälder profitieren vom derzeitigen Wetter.

Nichtsdestotrotz musste ich gestern Abend das erste mal in diesem Jahr auf Schnecken-Jagd gehen. Von meinen Allium-Pflanzen habe ich über fünfzig (50!) kleine Nacktschnecken abgesammelt, die fleissig die frischen Blätter durchlöchert haben. Fregger!

Schaut mal in Euren Garten, ob sich da nicht auch schon welche tummeln!

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